Über Uns Anfahrt Kontakt Datenschutz Impressum

Navigation


» Startseite » Wärmetechnik » Regenerative Energien » Sanitärtechnik » Lüftungs- und Klimatechnik » Service und Wartung » Referenzen » Archiv Aktuelles

downloadcenter



Hier finden Sie stets aktuelle Formulare, Verordnungen und Richtlinien zu allen Themen und Fachgebieten...

» Zum Downloadcenter


aktuelles


03.2011 Verbesserte Förderkonditionen für erneuerbare Energien im Marktanreizprogramm treten in Kraft

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP). Die neue Richtlinie ist im Internet unter www.bmu.de und

» mehr Informationen
08.2010 Aktuelle Förderungsrichtlinien im Downloadcenter

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010 finden Sie als PDF im

» mehr Informationen




09.2009 Aenderung der Energieeinsparverordnung

Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt.

Am 1. Oktober 2009 tritt die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft.

Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.

Weitere Infos erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Internet unter: http://www.bmvbs.de

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen steht Ihnen auch in unserem Downloadcenter zur Verfügung.

 

» Direkt zum Downloadcenter

 



08.2009 Unser Tipp - Steuern sparen

Handwerkerrechnungen stärker absetzbar - Handwerksleistungen können in privat genutzten Wohnungen und Häusern für 2008 noch mit bis zu 20 % von 3000 Euro (600 Euro) von der Steuer abgesetzt werden. Der Bonus gilt für sämtliche Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen (allerdings nicht für entstandene Materialkosten, sondern ausschließlich für Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten).

 

Im Rahmen des „Konjunkturpakets“ hat die Bundesregierung beschlossen, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen zu erhöhen. Ab 2009 hat sich der Betrag, der für Arbeitsleistungen in Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar ist, verdoppelt. 20 Prozent der Rechnungssumme - bis maximal 1.200 Euro - können auf die Steuer angerechnet werden. Nunmehr sind es 20 % von bis zu 6000 Euro Lohnkosten.

 

Wichtig: Sie können die 600 Euro (für 2008) und ab 2009 auch die 1200 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen.

 

Die erbrachten Leistungen müssen entsprechend detailliert in der Rechnung ausgewiesen, aufgeschlüsselt nach Lohn- und anderen Kosten, sein. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen. Damit Sie die Kosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen können, sind Rechnungen und der Zahlungsnachweis beim Finanzamt einzureichen. Barzahlungen – auch gegen Quittung – werden nicht akzeptiert.

 



07.2009 Geänderte Förderhöhe bei Pelletöfen

Ab dem 1. Juli 2009 hat sich die Förderhöhe bei luftgeführten Pelletöfen geändert.
Ab sofort beträgt die Förderhöhe für luftgeführte Pelletöfen pauschal 500,00 EUR, max. 20 % der Nettoinvestitionskosten.

Für Anlagen, die in Gebäuden errichtet wurden, bei denen in 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, beträgt die Förderung 375,00 EUR, max. 20 % der Nettoinvestitionskosten.

(Die Förderung betrifft ausschließlich luftgeführte Pelletöfen mit einer Leistung von 5 bis 100 kW.)

 

Weitere Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Internet unter: http://www.bafa.de

 



07.2009 Up to date!

Unser Internetauftritt wurde erstellt mit WEB.[weazle] by isopedia.de

Jetzt immer aktuell!